Bauabfälle wiederverwerten
Kritik:
Schrittweiser Austausch von fossilen Heizstoffen
Ergänzungen:
Kritik:
Anreize für Sanierungen von Mietwohnungen stärken
Ergänzung:
Alternativvorschlag:
Nachfrage:
Kritik:
Bebauung neuer Flächen begrenzen
Ergänzung:
Kritik
Sanierungsfahrpläne und Klimaberatung verpflichtend machen
Kritik
Nachfrage
Ergänzung
"Wir sollten auch niedriginvasive Dämmverfahren fördern." Natürlich begrüßen wir grundsätzlich jeden kleinen Schritt Richtung energische Sanierung. Allerdings besteht das Risiko von Lock-In Effekten: wenn die Fassade einmal angefasst wurde, werden wahrscheinlich in naher Zukunft keine weiteren Sanierungsmaßnahmen ergriffen. Deshalb halten wir es nicht für sinnvoll, Eigentümer*innen zu halbherzigen Sanierungsmaßnahmen zu verpflichten.
Quote für erneuerbares Gas
Nachhaltig erzeugtes Biogas ist nur in begrenzter Menge vorhanden. Grüner Wasserstoff wird knapp sein. Die Nutzung von synthetischen Gasen als Energieträger für die Wärmeerzeugung ist im Vergleich zu Wärmepumpen, die mit Strom betrieben werden, deutlich ineffizienter. Synthetische Gase sollten daher vor allem dort eingesetzt werden, wo es keine Alternativen gibt, also in der Industrie und der Luftfahrt. Deshalb haben wir uns nach langem Überlegen gegen eine Quote für erneuerbares Gas entschieden.
(Bürokratische) Hürden für Balkonsolargeräte abbauen
Eine dezentrale Energieversorgung ist ein elementarer Baustein für die Energiewende. So können auch kleine Energiequellen, wie die Balkonsolargeräte einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Wir werden prüfen, welche Hürden derzeit bestehen und wie diese abgebaut werden können.
Neuer Baustandard KlimaSchutzÜberlegenheitshaus
Wir stimmen diesem Vorschlag zu. Das GEG macht ab 2022 (oder spätestens im Rahmen der Überprüfung ab 2023) den Nullenergiestandard zur Minimalvoraussetzung für Neubauten. Wichtig ist für uns noch, dass zur Bestimmung der Energieeffizienz mit dem tatsächlich zu erwartenden Bedarf und nicht mit einem Referenzgebäude gerechnet wird. Im GEG wird eine Verpflichtung eingeführt, die graue Energie, d.h. die Energie, die bei der Erstellung des Gebäudes inklusive der Baustoffe anfällt, zu bilanzieren. Datenbanken wie BNB und Ökobaudat erlauben derzeit bereits die Erfassung und Berechnung der grauen Energie. Die Werte können dann als Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung dienen (vgl. unten bei Baustoffen).
Auch wollen wir Förderung nur besonders klimafreundlicher Neubauten: Nach der BEG sollen nur noch solche Neubauten gefördert werden, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Standards verwirklichen, d.h. Plusenergiehäuser, Gebäude, die besonders wenig graue Energie benötigen oder die ökologische Baustoffe verwenden.
PV-Pflicht bei Neubauten, auf Parkplätzen und Stromspeicher für kleine Haushalte
Wir stimmen dem Vorschlag zu. Es sollte eine Pflicht zur Anbringung von PV-Anlagen im Neubau (Vorbild: z.B. VO zum Hamburger Klimaschutzgesetz). Im Bestand wird eine Pflicht eingeführt, wenn das Dach ausgetauscht wird. Die PV-Anlage soll auch gepachtet werden können. Ausgenommen sind solche Dächer, die bereits für Solarthermie genutzt werden und wenn es entgegenstehendes Recht, wie zum Beispiel Denkmalschutzrecht, gibt.
Im EEG 2021 wurden nun Verbesserungen implementiert: Der Mieterstromzuschlag ist nun unabhängig von der Einspeisevergütung. Er wird auch gezahlt, wenn die Vermieter*in als Eigentümer*in die Verwaltungstätigkeiten einem energiewirtschaftlich erfahrenem Dritten überträgt (Lieferkettenmodell). Auch ist es Vermieter*innen nun möglich, das Quartier zu beliefern, sofern das öffentliche Netz nicht genutzt wird.
Welches regulatorische Mittel sich am besten eignet, um mehr Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen zu haben, werden wir prüfen, genauso ob sich Stromspeicheranlagen für den*die Verbraucher*in lohnen.
Honoraranreize im Bau- und Planungswesen
Aus unserer Sicht spricht gegen den Vorschlag, dass damit bestimmte Berufsgruppen sehr hart getroffen wären, obwohl eigentlich die Bauherr*innen am stärksten betroffen sein sollten. Deshalb ist es aus unserer Sicht besser, die Betrachtung des Gebäudelebenszyklus Teil der Baugenehmigung werden zu lassen. Gleichzeitig muss man im Hinterkopf behalten, dass der Neubau nur einen sehr geringen Anteil unserer Gebäude ausmacht, und daher der Fokus auf die Bestandssanierung liegen sollte.
Urban Gardening: 60% Gebäudebegrünung Pflicht im Neubau
Wir teilen die Auffassung über die vielfältigen Vorteile der Dach- und Fassadenbegrünung. Allerdings kann die Gebäudebegrünung größtenteils nur auf kommunaler Ebene reguliert werden. Deshalb ermutigen wir die Kommunen, Gebäudebegrünung in ihren Bebauungsplänen vorzuschreiben. Zusätzlich soll es finanzielle Förderung von den Ländern geben.