Antrags-Code: ID-2021-02-35
Energetische Sanierungsfahrpläne werden Pflicht bei größeren Renovierungen, Nutzungsänderungen oder Eigentümer*innenwechsel. Der Staat übernimmt 80 Prozent der Kosten.
Es besteht Einigkeit unter Expert*innen darüber, dass die Sanierungsrate für energetische Sanierungen gesteigert werden muss, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Individuelle Sanierungsfahrpläne als Teil einer Energieberatung können Eigentümer*innen dabei helfen, ihr Haus nach und nach energetisch zu sanieren.
Die Maßnahme
Für das 1,5-Grad-Gesetzespaket prüft GermanZero, wie sinnvoll und machbar es ist, Hauseigentümer*innen gesetzlich zu verpflichten, einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen, wenn sie
Die Kosten dafür werden wie bisher zu 80 % vom Staat übernommen.
Wie beurteilst Du diese Maßnahme hinsichtlich ihrer Wirksamkeit? Diskutiere unten in den Kommentaren!
Über „Themen ansehen und bearbeiten“ kannst du Details zum Umfang der Förderung und zu sinnvollen Anknüpfungstatbeständen diskutieren.
Individuelle Sanierungsfahrpläne sind ein sinnvoller Start in die energetische Verbesserung von Gebäuden und werden bereits heute zu 80% vom Staat gefördert; das muss man nicht nochmal fordern siehe:
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html
Die EU fordert im Rahmen der Renovation Wave die Erstellung von Gebäudelogbüchern.
Deutschland ist bislang sehr schlecht aufgestellt, was Detailwissen über den Sanierungsstand seiner Gebäude betrifft. Dieses Knowhow sollte man mit dem Primat Klimaschutz vor Datenschutz zügig aufbauen, damit wir den Gebäudesektor auf einen klimagerechten Zielpfad bringen können.
Außerdem enthält die EU-Renovation Wave weitere sehr aussichtsreiche Ideen zur klimaschutzgerechten Umsetzung in den Nationalstaaten:
https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/56678374
Es macht viel Sinn den (wirtschaftlichen) Druck v.a. für GebäudeeigentümerInnen von Gebäuden mit schlechtem energetischen Zustand zu erhöhen, damit die größten Potenziale rasch angepackt werden. Wichtig ist es darauf zu achten, dass wenn ein Bauteil angepackt wird, dieses zukunftsfähig und qualitativ anspruchsvoll angepackt wird. Z.B. bei Dämmmaßnahmen sollte immer mindestens der Anspruch der BEG-Einzelmaßnahmen erfüllt werden ansonsten droht ein mehrfaches Anpacken von Bauteilen innerhalb weniger Jahre was extrem unwirtschaftlich ist:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/tma-beg-em.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Die dort angegebenen geförderten Dämmniveaus sind in fast allen Fällen wirtschaftlich erreichbar. Daher macht es fast immer keinen Sinn auf die schwachen Standards des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zurückzufallen. Bei der Heizungstechnik muss der Wert auf eine zur großräumigen Energieversorgung und zum Gebäude passenden Technik gelegt werden. Baden-Württemberg hat dazu bereits jetzt alle Städte >20.000 Einwohner zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet.
Bei der Vor Ort Beratung ist der Sanierungsfahrplan ja schon vorgeschrieben und gefördert. Ich halte nichts von Sanierungsfahrplänen und teile diese Meinung mit vielen Experten. Die Frage ist ja: Neue Heizung oder Dämmen? Wenn man erst die Heizung erneuert und später dämmt, ist die Heizung zu gross. Ist aber nicht so dramatisch, weil die Heizungen in der Teillast auch gute Wirkungsgrade haben. Wenn man sowieso zuerst dämmt, braucht man eh keinen Sanierungsfahrplan.
Was haltet ihr denn davon, Sanierungsfahrpläne zur Pflicht zu machen mit den oben genannten Anknüpfungspunkten? Ist das eine zumutbare Belastung? Reicht die derzeitige Förderung aus als Anreiz und es braucht gar keine Verpflichtung?
Einen Sanierungsfahrplan zu erstellen ist das eine, ihn umzusetzen das andere. Der Fachkräftemangel im Bauhandwerk, die Preissteigerung um 50% seit 2010 und die schwache Konsequenz der Umsetzung von Gesetzen sprechen dafür, nur automatisierbare Lösungen im großen Massstab zu verfolgen (DENA: energiesprong).
Stimme grundsätzlich zu. Man könnte auch auf die Idee kommen, die Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan (langfristig!) verpflichtend zu machen und den Vollzug von Gesetzen zu verbessern.
Serielle Sanierung wie beim Energiesprong-Konzept kann in Zukunft einen Teil der Sanierungsmaßnahmen übernehmen, kommt aber erst sehr langsam in Schwung.