Antrags-Code: ID-2021-02-36
Mit einer Bonuszahlung Anreize schaffen für flächensparendes Wohnen
In Deutschland leben die Menschen auf immer größerem Fuß. Der Wohnraumbedarf beträgt im Durchschnitt derzeit 47 qm pro Person und soll in den nächsten Jahren weiter steigen. Dies führt zu höherem Energie- und Ressourcenverbrauch.
Ein wichtiger Grund für den steigenden Wohnraumbedarf ist die zunehmende Zahl von Haushalten mit wenigen Personen, die zum Beispiel entstehen, wenn Eltern nach dem Auszug der Kinder in einer großen Wohnung oder einem Einfamilienhaus bleiben.(2)
Die Maßnahme
Für das 1,5-Grad-Gesetzespaket prüft GermanZero die Möglichkeit, einen Anreiz zum flächensparenden Zusammenwohnen zu schaffen. So könnte man eine jährliche Bonuszahlung einführen, die an Personen ausgezahlt wird, die flächensparend wohnen (etwa in Wohngemeinschaften oder in Familien). Um Unterschiede zwischen Stadt und Land zu beachten, wird die Schwelle für Bonuszahlungen auf Grundlage des Durchschnitts des Landkreises ermittelt.
Stellt dies eine sinnvolle Maßnahme dar, um Menschen zu motivieren, flächensparend zu wohnen? Diskutiere unten in den Kommentaren!
Über „Themen ansehen und bearbeiten“ kannst du Ideen zur Finanzierung und zu alternativen Maßnahmen vorstellen.
Ich finde es wesentlich wichtiger den Bau von immer mehr Einfamilienhäusern auf der grünen Wiese zu verhindern. Ein sofortiger Stopp für solche Projekte ist hier notwendig. Es gibt genug Wohnraum, er muss nur nutzbar gemacht werden durch Sanierung. Neu bauen darf sich nicht mehr lohnen.
Stimmt, Christina,
Hamburg macht es schon vor: https://www.zeit.de/hamburg/2021-02/einfamilienhaeuser-hamburg-verbot-wohnraum-flaechen-umwelt
Man müsste für jeden Quadratmeter, der neu "versiegelt" wird, einen alten "versiegelten" Quadratmeter von der Versiegelung befreien!
Also keine Asphaltflächen sondern durchlässige Gitter, die dem Gewicht darüber standhalten und trotzdem das Wasser durchlassen.
Hey... trägt das auch zur Klimaneutralität bei?!? Dann habe ich doch gleich mal einen neuen Vorschlag für diese Rubrik... :-)
Nö, sehe ich anders.
Hallo Uwe - warum genau siehst du das anders? Erkläre uns doch gerne, welchen Vorschlag du stattdessen verfolgen würdest.
Man kann EFH aber auch als Plus Energiehaus mit nachhaltigen Baustoffen (Lehm, Hanf, Holz), Fassandenbegrünung und Permakulturgarten bauen und hat dann einen positiven Effekt.
Leider ist der EFH Standard in DE Beton, Ziegel, Glaswolle und Plastikmumpe, ohne PV aber mit Steingärten oder Rasen.
Faktisch werden Häuser nicht auf der Grünen Wiese gebaut, sondern oft in Industriebrachen oder auf dem Gülleacker der Gift gespritzten Maismonokultur.
Was von dem beiden besser für Artenschutz und Klimaschutz ist, ist eine Einzelbetrachtung wert.
Hallo Uwe, das sieht bei mir in der Gegend anders aus. Da werden massenweise Häuser auf der grünen Wiese gebaut. Und damit meine ich nicht den Gülleacker. Selbst der Gülleacker sollte nicht betoniert und mit einer Thuja-Hecke umzäunt werden. Ja, Gülle im Grundwasser ist nicht schön. Aber zuviel Wasser und Beton in den es nicht versickern kann ist aber auch nicht die Lösung.
Ich persönlich mag zwar keine Hochhäuser, aber trotzdem sehe ich auch ein, dass wir in die Höhe denken müssen. Dies gilt auch für die vielen Logistikzentren und sonst. Gewerbe, die sehr viel Fläche versiegeln. Beim Bauen sollte man generell umdenken: Standort, Versiegelung, Baumaterial möglichst naturnah und/oder recycelt, flexibles bauen, damit mit einfachen Mitteln aus einer großen Wohnung/Haus
2 kleine werden können. Bevor Neubausiedlungen geschaffen werden, sollte die Kommune erstmal die Leerstände in Angriff nehmen (können).
Generell beim Bauen: inne halten, nachdenken bzw. neu denken und nachhaltig handeln!
Helmut erwähnt den wichtigen Punkt der Kontrollierbarkeit bzw. die Möglichkeit des Missbrauchs durch Meldung von Personen, die dort gar nicht wohnen. Gibt es Ideen für eine Datenschutz-konforme und mit der Unversehrtheit der Wohnung vereinbare Lösung aussehen könnte?
Franks Vorschlag wäre einschneidender: Bei einer Besteuerung von zusätzlichem Wohnraum wird tief in Gemeinschaften und Familien eingegriffen. Beispiel älteres Ehepaar in Eigentumswohnung: Was, wenn ein Partner verstirbt, und der verbleibende die Steuer nicht tragen kann? Muss die Wohnung dann verkauft werden, die Witwe/ der Witwer umziehen? Was, wenn eine kleinere Wohnung mit neuem Mietvertrag viel teurer ist als die alte, größere - wie das in Großstädten aktuell normal ist? Was, wenn sich Elternpaare trennen und die Kinder wechselweise bei sich aufnehmen wollen?
Habt Ihr Ideen, wie solche Härtefälle ohne einen Wust an Ausnahmeregelungen einigermaßen sozial gerecht gelöst werden könnten?
Könnte man Umbaumaßnahmen finanziell unterstützen lassen, damit die Wohnung sich besser gemeinsam nutzen lässt? Eltern und Kinder - -schwierig - aber könnte man das für ein paar Jahre "durchgehen" lassen? Was ist mit Übergangsfristen? Wer Wohnraum freigibt sollte auch nicht auf den freien Wohnungsmarkt geworfen werden, sondern Anrecht auf eine günstige Ersatzwohnung haben (z.B. Genossenschaft). Überhaupt sollte es viel mehr attraktive Wohnformen für gemeinschaftliches Wohnen geben, die dann ja vielleicht auch einen Anreiz schaffen würden, sich darauf einzulassen.
Danke, Elke, das sind gute und konstruktive Vorschläge! Gibt es dafür gute Beispiele oder kommunale Regelungen?
Drehen wir das ganze doch rum und vergeben jeder in einer Wohnung gemeldeten Person eine bestimmte Freifläche an Quadratmetern. Wer darüber hinaus Fläche nutz soll zur Kasse gebeten werden z.B. im Rahmen einer ökologischen Grundsteuer.
Hallo Frank, Danke für Deinen Kommentar. Würdest Du hierbei alle Personen gleich behandeln oder Unterschiede machen? Was ist zum Beispiel mit Personen, die auf einen Rollstuhl - und dadurch auf mehr Platz - angewiesen sind? Was ist, wenn jemand verstirbt und die Wohnung dadurch nun eigentlich " zu groß" ist? Was ist mit Personen, die aufgrund ihres Berufs auf zwei Wohnsitze angewiesen sind? Und sollte es Unterschiede zwischen Stadt und Land oder aufgrund der "Attraktivität" des Raumes geben, z.B. anhand von Quadratmeterpreisen bemessen? Danke schon mal für Deine Kommentare und liebe Grüße, Christina
Es gilt ein abgestimmtes System zu erstellen.
Fakt ist, dass wir eine hohe Zahl von m² pro Person uns aus Klimagesichtspunkten langfristig nicht leisten können.
Andere Nationen kommen mit viel weniger zurecht!
Es muss dabei grundsätzlich niemand gezwungen werden auf die eine oder andere Wohnform zu verzichten.
Andererseits soll jemand der/die im Einfamilienhaus alleine wohnt und noch ein Ferienhaus besitzt diesen Luxus spürbar bezahlen müssen oder einen anderweitigen Ausgleich bringen da ansonsten der Wunsch von zu vielen für zu viel beheizten Wohnraum bestünde.
Weiterhin darf das System aber auch nicht zu kompliziert sein. Sonst passiert es wie so oft in Deutschland, dass vor lauter Gerechtigkeit im Einzelfall das Gesamtsystem insgesamt nur von einzelnen Experten durchschaut wird, die sich und ihren KundInnen dann wiederum Vorteile verschaffen können.
Hallo Frank, Du sprichst mit dem Thema Ferienhäuser/-wohnungen einen wichtigen Punkt an. Hier glasklare, kontrollierbare Regelungen zu schaffen ist echt schwierig. Beispiel: temporäre Vermietung über Buchungsplattformen. Wenn die Bewohner*in einer Vierzimmerwohnung zwei der Zimmer über eine Buchungsplattform anbietet - als Ferienwohnung oder auch längerfristig für Studierende - ist das dann im Sinne der Reduzierung des Wohnflächenverbrauchs? Ähnliches gilt für Eigentümer*innen, die ein Ferienhaus temporär vermieten, aber auch selbst nutzen.
Auf diese Probleme sind hochpreisige Kommunen wie z.B. Freiburg auch gestoßen bei dem Versuch, die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen in der Stadt zu begrenzen. Nachzulesen z.B. hier: https://www.badische-zeitung.de/in-freiburg-wird-ein-ganzes-haus-an-touristen-vermietet-legal-trotz-zweckentfremdungsverbot--191484147.html
Hast Du Ideen, wie solche Gesetzeslücken geheilt werden könnten?
lieber keine neuen Steuern und Abgaben, sondern das eigentliche Problem besteuern, nämlich:
1. versiegelte Fläche: Die Gebühren, die man für Niederschlagswasser bezahlt, berechnen sich (zumindest in unsererer Kommune) nach versiegelter Fläche. Falls das anderswo nicht so ist, müsste man die Abwasserzweckverbände/eigenbetriebe etc. vielleicht per Gesetz zu einer derartigen Preiskomponenten "zwingen", aber ich glaube das ist gar nicht nötig. Das passiert schon aus Eigeninteresse dort und wenn nicht, dann gibt es dafür vielleicht gute Gründe (kommunale Eigenverwaltung)?
2. Flächenverbrauch an sich: hier können die Kommunen mit der Grundsteuer agieren.
3. Energieverbrauch durch Heizen der Wohnfläche: Dies sollte über die Energie-/CO2-Steuer abgedeckt werden.
Ich finde es wichtig, den Menschen nicht vorzuschreiben, wie er sein CO2-Budget einhält. Mancher möchte lieber großflächig wohnen, macht dafür immer nur Campingurlaub am Badesee. Andere fliegen jedes Jahr interkontinental in den Urlaub, begnügen sich aber mit einer kleinen Stadtwohnung usw.
Könnte man Umbaumaßnahmen finanziell unterstützen lassen, damit die Wohnung sich besser gemeinsam nutzen lässt? Eltern und Kinder - -schwierig - aber könnte man das für ein paar Jahre "durchgehen" lassen? Was ist mit Übergangsfristen? Wer Wohnraum freigibt sollte auch nicht auf den freien Wohnungsmarkt geworfen werden, sondern Anrecht auf eine günstige Ersatzwohnung haben (z.B. Genossenschaft). Überhaupt sollte es viel mehr attraktive Wohnformen für gemeinschaftliches Wohnen geben, die dann ja vielleicht auch einen Anreiz schaffen würden, sich darauf einzulassen.
Klasse, Elke,
was die technischen Problemchen betrifft, haben wir die Kuh vom Eis!
Noch einen schönen Abend!
Sabine
Ich bin eher für Bonus für klimaschützendes Wohnen.
Das ist nicht nur eine Frage der Fläche.
Nicht nur die Größe der Wohnung ist entscheidend sonder der CO2e Footprint,
Lieber 50qm mit Lehm, Hanf und Holz gebaut, als 20 qm mit Beton und Plastikmumpe.
Das führt in Konsequenz aber zu einer Wohnraumpolizei, die prüft, ob denn wirklich noch so viele Personen in einer Wohnung leben, wie für den gezahlten Bonus notwendig sind. Das sehe ich kritisch in Hinblick auf das Recht auf Unversehrbarkeit der Wohnung.
Hallo Helmut, man könnte die Verwaltung dadurch vereinfachen, dass man das Melderegister verwendet, um festzustellen, wie viele Personen in einem Haushalt wohnen (bzw. gemeldet sind). Hältst du das für eine praktikablere Lösung?