Antrags-Code: ID-2021-02-39
60% Fassadenbepflanzung für urbane Neubauprojekte verpflichtend machen
Bei der Städteplanung (also in urbanen Räumen) sollte die Begrünung von Neubauten an wenigstens 60% der frei zugänglichen Außenfassade für Neubauten Pflicht werden. Durch die Bepflanzung wird CO2 gebunden, es entsteht ein Entspannungseffekt für Anwohner (siehe Stichwort Waldbaden) und die Bepflanzung isoliert im Sommer gegen steigende Temperaturen.
Man sollte schon bei der Baugenehmigung beachten, dass eine Begrünung oder Nutzng für PV von Dach oder Fassade vorgeschrieben wird.
Genau so!
Was sind "frei zugängliche Außenfassaden"? Und warum unbedingt Begrünen -gibt es nicht auch andere Möglichkeiten, nachhaltig zu bauen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solch enge Vorschrift akzeptiert wird, auch weil sie so stark in die Gestaltungsbedürfnisse der Beteiligten eingreift. Es könnte höchstens ein Teil eines Puzzles möglicher nachhaltiger Baumaßnahmen sein, die gefördert werden.
Hallo Elke, Danke für Deinen Kommentar. Wie könnte eine solche Förderung aussehen in Deinen Augen? Kannst Du Deinen Kommentar noch ausweiten? Danke und liebe Grüße, Christina
Hallo Christina, unter Förderung verstehe ich, dass die nachhaltige Alternative immer die günstigere sein sollte - wie auch immer man das dann konkret realisiert. Über Steuern und Abgaben denke ich, indem die nicht-nachhaltigen hoch besteuert werden (siehe Gemeinwohlökonomie) und die nachhaltigen begünstigt. liebe Grüße, Elke
Neben reiner Begrünung, sollten freie Flächen auch für den Anbau von Nahrung genutzt werden können.
Stimmt, Uwe! Genau!
das wäre ja dann das, was beim Thema "Landwirtschaft" hier angedacht ist: https://beteiligung.germanzero.org/proposals/28-urbane-landwirtschaft
Stimme Elke M. zu, dass dies zu viel ist. Ich stelle mir die Stadt der Zukunft nicht komplett begrünt vor, vor allem an der seitlichen Fassade erscheint es extrem, evtl. auf den Dächern, wo man es zumeist nicht sieht, dort dann entweder Photovoltaik, begrünt oder helle Farbe zur Abstrahlung, etc.
Was bedeuten 60 % Fassadenbepflanzung für urbane Neubauprojekte verpflichtend machen für die Haus- oder Gebäudeverwaltung und dahingehend die Substanzerhaltung? Warum nur für Neubauprojekte?